Beglaubigte Übersetzungen

    Expresstranslations

    Wozu brauchen Sie eine beglaubigte Übersetzung?

    Für das berufliche Vorankommen spielen Auslandseinsätze eine immer größere Rolle. Sie können interkulturelle Erfahrungen sammeln, Ihre sozialen Kompetenzen sowie Ihre Kommunikationsfähigkeiten stärken.

    Dazu werden Übersetzungen Ihrer Dokumente, Urkunden oder Zeugnisse benötigt z. B. zur Vorlage bei Behörden, Standesämtern oder Bildungseinrichtungen benötigt.

    Anerkennung durch Behörden, Justiz, Ämter oder etwa Schulen finden diese nur, wenn sie von einem beeidigten Urkundenübersetzer durch seine Unterschrift und sein Siegel beglaubigt werden.

    Dafür sind wir genau der richtige Partner!

    Wir fertigen – auch kurzfristig – eine beglaubigte Übersetzung u.a. folgender Dokumente an:

    Was ist eine beglaubigte Übersetzung?

    Eine beglaubigte Übersetzung ist eine Übersetzung, deren vollständige Übereinstimmung mit dem Original durch den Übersetzer bestätigt wird. Übersetzungen von offiziellen Dokumenten wie Urkunden, Zeugnisse, Pässe oder auch Führerscheine müssen in der Regel immer beglaubigt werden.

    Wie unterscheidet sich eine beglaubigte Übersetzung von einer unbeglaubigten Übersetzung?

    Eine beglaubigte Übersetzung wird neben der Beglaubigungsformel mit dem Stempel des beeidigten Übersetzers sowie dessen Unterschrift versehen.

    Mit meiner Unterschrift und meinem Rundstempel (Siegel) versichere ich, dass Ihre Übersetzung nach bestem Wissen und Gewissen angefertigt wurde und dass sie mit dem Original beziehungsweise der Kopie des Originals übereinstimmt.

    Siegel

    Bekommen Sie bei uns eine beglaubigte Übersetzung?

    Ja, natürlich! Ich wurde 1989 vom damaligen Präsidenten des Landgerichts Heidelberg als öffentlich bestellter und beeidigter Urkundenübersetzer unter Vorlage meines Übersetzerdiploms (Diplom-Übersetzer/Universität Heidelberg) für die Sprachen Englisch und Französisch vereidigt und bin somit berechtigt, meine Übersetzungen mit meinem offiziellen Rundstempel nach §15 AGGVG in der Fassung vom 26.04.1999 zu beglaubigen.

    Wird eine elektronisch signierte Kopie einer beglaubigten Übersetzung anerkannt?

    Während früher beglaubigte Übersetzungen nur in Papierausfertigung gültig waren, ist es nun auch möglich, elektronisch signierte Kopien als beglaubigte Übersetzungen anzufertigen. Grundlage hierfür ist das Signaturgesetz (SigG) bzw. die EU-Richtlinie 1999/93/EG.
    Eine mit einer digitalen Unterschrift versehene beglaubigte Übersetzung ist daher im Geschäftsverkehr voll rechtskräftig. Das bedeutet für Sie einen zusätzlichen Zeitgewinn, da Sie Ihre elektronisch beglaubigte Übersetzung schneller bekommen und diese bequem und schnell als E-Mail-Anhang versenden können.

    Was ist eine Apostille?

    Eine Apostille ist ein normiertes Verfahren zur Bestätigung der Echtheit eines Dokuments nach dem Haager Abkommen vom 05. Oktober 1961. Alle Beitrittsstaaten, die sogenannten Signatarstaaten, erkennen diese Form der Bestätigung an. Beglaubigte Übersetzungen, die in Deutschland für deutsche Adressaten angefertigt wurden, müssen übrigens generell nicht apostilliert werden. Bei beglaubigten Übersetzungen für Stellen im Ausland kann dies jedoch durchaus erforderlich sein.

    Nach einem im April 2011 ergangenen Bescheid des Justizministeriums Baden-Württemberg reicht jedoch in diesen Fällen eine Beglaubigung der Unterschrift des Übersetzers und/oder eine amtliche Bestätigung seiner Eigenschaft als öffentlich bestellter und beeidigter Urkundenübersetzer (Sachverständiger) durch den Präsidenten des Landgerichts aus. Es ist daher auch nicht mehr notwendig, die Unterschrift des öffentlich bestellten und beeidigten Übersetzers von einem Notar beglaubigen zu lassen.

    Qualität ist bei beglaubigten Übersetzungen besonders wichtig

    Bei der Übersetzung von Urkunden ist es besonders wichtig, dass die Qualität stimmt. Unser Qualitätsmanagement stellt dies sicher. Bevor wir Ihre Übersetzung an sie verschicken, wird sie Korrektur gelesen und mehrfach auf Unstimmigkeiten geprüft. Dabei kommt es auf das kleinste Detail an! Nur so können Sie sicher sein, dass Ihre beglaubigten Übersetzungen bei den zuständigen Stellen wie z. B. bei Gerichten, Behörden, Notariaten oder etwa auch Schulen dem GMC, An Bord Altranais etc. auch anerkannt werden.

    Gerne versenden wir Ihre beglaubigten Übersetzungen auch direkt in Ihrem Auftrag an die zuständigen Behörden oder Institutionen im Ausland.

    Wie bekommen Sie Ihre beglaubigte Übersetzung?

    Wenn Sie lediglich die Übereinstimmung der Übersetzung mit der Kopie des Originals wünschen, reicht eine elektronische Übermittlung Ihrer Urkunde als Scan oder PDF.

    Ansonsten benötigen wir das Original oder eine beglaubigte Kopie des Originals.

    Sofort nach Eingang Ihrer Dokumente erstellen wir Ihnen ein kostenloses Angebot. Sind Sie damit einverstanden, überweisen Sie bitte vorab den vereinbarten Endbetrag. Ihre Übersetzung wird Ihnen danach innerhalb weniger Tage per Post oder – wenn es besonders schnell gehen soll – als digital signierte Übersetzung per E-Mail zugesandt.

    Apostillenservice

    Sollte es einmal notwendig sein, Ihre beglaubigten Übersetzungen notariell oder gerichtlich überbeglaubigen zu lassen, erledigen wir das gerne gegen einen geringen Aufpreis sowie die Erstattung der Apostillengebühr für Sie. Damit sparen Sie viel Zeit und möglicherweise jede Menge Scherereien.

    Beglaubigte Übersetzungen sind Urkunden

    Urkunden

    Übrigens, das Layout von Urkunden wird beim Übersetzen so weit wie möglich nachempfunden. Denn Ihre beglaubigten Übersetzungen sind selbst wiederum eigenständige Urkunden und das sollte auch optisch zu sehen sein!