FAQ

    Expresstranslations

    Was ist eine beglaubigte Übersetzung?

    Eine beglaubigte Übersetzung ist eine Übersetzung, deren vollständige Übereinstimmung mit dem Original durch den Übersetzer bestätigt wird. Übersetzungen von offiziellen Dokumenten, Urkunden oder Zeugnissen müssen in der Regel immer beglaubigt werden.

    Wie unterscheidet sich eine beglaubigte Übersetzung von einer unbeglaubigten Übersetzung?

    Eine beglaubigte Übersetzung wird neben der Beglaubigungsformel mit dem Stempel des beeidigten Übersetzers sowie dessen Unterschrift versehen.

    Mit meiner Unterschrift und meinem Rundstempel (Siegel) versichere ich, dass Ihre Übersetzung nach bestem Wissen und Gewissen angefertigt wurde und dass sie mit dem Original beziehungsweise der Kopie des Originals übereinstimmt.

    Bekommen Sie bei uns eine beglaubigte Übersetzung?

    Ja. Ich wurde 1989 vom damaligen Präsidenten des Landgerichts Heidelberg als öffentlich bestellter und beeidigter Urkundenübersetzer unter Vorlage meines Übersetzerdiploms (Diplom-Übersetzer/Universität Heidelberg) für die Sprachen Englisch und Französisch vereidigt und bin somit berechtigt, meine Übersetzungen mit meinem offiziellen Rundstempel nach §15 AGGVG in der Fassung vom 26.04.1999 zu beglaubigen.

    Wird eine elektronische Kopie einer beglaubigten Übersetzung anerkannt?

    Laut Signaturgesetz (SigG) bzw. EU-Richtlinie 1999/93/EG sind diese im Geschäftsverkehr nunmehr voll rechtskräftig.
    Das bedeutet für Sie einen zusätzlichen Zeitgewinn, da Sie Ihre elektronisch beglaubigte Übersetzung bequem und schnell als E-Mail-Anhang versenden können. Leider kennen viele Behörden, Standesämter oder Bildungseinrichtungen diese Möglichkeit (noch) nicht. Vergewissern Sie sich daher bitte vorab, ob der Empfänger auch eine digital signierte Übersetzung anerkennt.

    Was ist eine Apostille?

    Eine Apostille ist ein normiertes Verfahren zur Bestätigung der Echtheit eines Dokuments nach dem Haager Abkommen vom 05. Oktober 1961. Alle Staaten, die diesem Abkommen beigetreten sind, erkennen diese Form der Bestätigung an. Beglaubigte Übersetzungen, die in Deutschland für einen hier ansässigen Empfänger angefertigt wurden, müssen generell nicht apostilliert werden. Bei beglaubigten Übersetzungen für ausländische Behörden kann dies unter Umständen erforderlich sein. Zur Veranschaulichung hier die deutsche Fassung einer Apostille als PDF.

    Nach einem im April 2011 ergangenen Bescheid des Justizministeriums Baden-Württemberg reicht jedoch in diesen Fällen eine Beglaubigung der Unterschrift des Übersetzers und/oder eine amtliche Bestätigung seiner Eigenschaft als öffentlich bestellter und beeidigter Urkundenübersetzer (Sachverständiger) durch den Präsidenten des Landgerichts aus. Es ist daher auch nicht mehr notwendig, die Unterschrift des öffentlich bestellten und beeidigten Übersetzers von einem Notar beglaubigen zu lassen.

    Was ist eine Fachübersetzung?

    Fachübersetzungen sind Übersetzungen aus einem bestimmten Fachgebiet. Sie sind inhaltsbetont, d. h. es kommt in allererster Linie darauf an, einen Fachtext inhaltlich korrekt zu übersetzen. Dafür ist es notwendig, dass sich der Übersetzer auch in der jeweiligen Materie gut auskennt. Ausgehend vom Original wird der Inhalt rezipiert und in der Zielsprache unter unbedingter Beibehaltung des Sinns wiedergegeben.

    Weitere Fragen?

    Falls Sie noch weitere Fragen haben, stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.
    Zögern Sie bitte nicht und wenden Sie sich vertrauensvoll an uns.
    Vielen Dank!