Termine nach Vereinbarung Liebe Kunden! Ihnen allen viel Erfolg im neuen Jahr 2012! Mögen all Ihre Wünsche wahr werden! Vielen herzlichen Dank für Ihre langjährige Treue!
Wolfgang Laudemann
(Geschäftsführer)
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Beglaubigte Übersetzungen Wozu brauchen Sie eine beglaubigte Übersetzung? Für das berufliche Vorankommen spielen Auslandseinsätze eine immer größere Rolle. Sie können interkulturelle Erfahrungen sammeln, Ihre sozialen Kompetenzen sowie Ihre Kommunikationsfähigkeit stärken.Damit Ihre Qualifikationen, Urkunden oder Zeugnisse auch anerkannt werden, müssen diese von einem beeidigten Urkundenübersetzer übersetzt und beglaubigt werden.Dafür sind wir genau der richtige Partner. Wir fertigen - auch kurzfristig - beglaubigte Übersetzungen u.a. folgender Dokumente an:Approbationsurkunden Promotionsurkunden Empfehlungsschreiben/Referenzen Schul- und Hochschulzeugnisse Diplome Arbeitszeugnisse Führungszeugnisse Geburtsurkunden Sterbeurkunden Heiratsurkunden Scheidungsurkunden Ledigkeitsbescheinigungen Namensänderungsbescheinigungen Gründungsurkunden Handelsregisterauszüge Letters of Good Standing Polizeiliche Führungszeugnisse Impfbescheinigungen Staatsbürgerschaftsnachweise Ärztliche Atteste Führerscheine Mahnbescheide Testamente Einkommensnachweise Rentenanwartschaftsnachweise Gründungsverträge (Ltd)Was ist eine beglaubigte Übersetzung? Eine beglaubigte Übersetzung ist eine Übersetzung, deren vollständige Übereinstimmung mit dem Original durch den Übersetzer bestätigt wird. Wer kann eine Übersetzung beglaubigen? Beglaubigte Übersetzungen dürfen nur von beeidigten, ermächtigten oder vereidigten Übersetzern (die Bezeichnung variiert je nach Bundesland) angefertigt werden. Beeidigt, ermächtigt oder vereidigt werden nur Personen, die ein Übersetzerdiplom oder eine ähnliche Qualifikation nachweisen können. Wie unterscheidet sich eine beglaubigte Übersetzung von einer unbeglaubigten Übersetzung? Eine beglaubigte Übersetzung wird neben der Beglaubigungsformel mit dem Stempel des beeidigten Übersetzers sowie dessen Unterschrift versehen. Mit meiner Unterschrift und meinem Rundstempel versichere ich, dass Ihre Übersetzung nach bestem Wissen und Gewissen angefertigt wurde und dass sie mit dem Original beziehungsweise der Kopie des Originals übereinstimmt. Bekommen Sie bei uns eine beglaubigte Übersetzung? Ja. Ich wurde 1989 vom damaligen Präsidenten des Landgerichts Heidelberg als öffentlich bestellter und beeidigter Urkundenübersetzer unter Vorlage meines Übersetzerdiploms (Diplom-Übersetzer/Universität Heidelberg) für die Sprachen Englisch und Französisch vereidigt und bin somit berechtigt, meine Übersetzungen mit meinem offiziellen Rundstempel nach §15 AGGVG in der Fassung vom 26.04.1999 zu beglaubigen.
(Siegel) Qualität ist bei beglaubigten Übersetzungen besonders wichtig Bei der Übersetzung von Urkunden ist es besonders wichtig, dass die Qualität stimmt. Unser Qualitätsmanagement stellt dies sicher. Bevor wir Ihre Übersetzung an sie verschicken, wird sie korrekturgelesen und mehrfach auf Unstimmigkeiten geprüft. Dabei kommt es auf das kleinste Detail an. So können Sie sicher sein, dass Ihre beglaubigten Übersetzungen bei den zuständigen Stellen (z. B. Gerichten, Notariaten, dem GMC, An Bord Altranais etc.) auch anerkannt werden. Gerne versenden wir Ihre beglaubigten Übersetzungen auch direkt in Ihrem Auftrag an die zuständigen Behörden oder Institutionen im Ausland. Wird eine elektronische Kopie einer beglaubigten Übersetzung anerkannt? Nein. Von den offiziellen Stellen wird nur das Original als glaubwürdig angesehen. Dennoch bieten wir Ihnen die Möglichkeit, Ihnen gegen eine geringe Gebühr vorab eine Kopie Ihrer Übersetzung in elektronischer Form (PDF) zukommen zu lassen. Diese ist jedoch nicht mit dem Stempel und der Unterschrift versehen und ersetzt daher auch NICHT das Original. Was ist eine Apostille? Eine Apostille ist ein normiertes Verfahren zur Bestätigung der Echtheit eines Dokuments nach dem Haager Abkommen vom 05. Oktober 1961. Alle Staaten, die diesem Abkommen beigetreten sind, erkennen diese Form der Bestätigung an. Beglaubigte Übersetzungen, die für Deutschland angefertigt wurden, müssen generell nicht apostilliert werden. Bei beglaubigten Übersetzungen für ausländische Behörden kann dies unter Umständen erforderlich sein. Zur Veranschaulichung hier die deutsche Fassung einer Apostille als PDF. Nach einem im April 2011 ergangenen Bescheid des Justizministeriums Baden-Württemberg reicht jedoch in diesen Fällen eine Beglaubigung der Unterschrift des Übersetzers und/oder eine amtliche Bestätigung seiner Eigenschaft als öffentlich bestellter und beeidigter Urkundenübersetzer (Sachverständiger) durch den Präsidenten des Landgerichts aus. Es ist daher auch nicht mehr notwendig, die Unterschrift des öffentlich bestellten und beeidigten Übersetzers von einem Notar beglaubigen zu lassen. Wie bekommen Sie Ihre beglaubigte Übersetzung? Wenn Sie lediglich die Übereinstimmung der Übersetzung mit der Kopie des Originals wünschen, reicht eine elektronische Übermittlung Ihrer Urkunde als Scan. E-mail: anfrage@expresstranslations.de. Ansonsten benötigen wir das Original oder eine beglaubigte Kopie des Originals. Sofort nach Eingang Ihrer Dokumente erstellen wir Ihnen ein kostenloses Angebot. Sind Sie damit einverstanden, überweisen Sie bitte vorab den vereinbarten Endbetrag. Ihre Übersetzung wird Ihnen danach innerhalb weniger Tage per Post zugesandt. Weitere Fragen? Falls Sie noch Fragen haben, stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung. Zögern Sie bitte nicht und wenden Sie sich vertrauensvoll an uns. Gerne können Sie dazu auch unser Kontaktformular benutzen. Vielen Dank!
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Copyright © expresstranslations.deLetzte Aktualisierung: Montag, 27. Dezember 2011
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